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Betreuerinnen und Betreuer sind rechtliche Vertreter von körperlich, geistig oder seelisch behinderter und psychisch kranker Menschen im Sinne des § 1896 BGB. Sie werden vom Gericht bestellt.
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Das Gericht bestimmt Aufgabenkreise, um die ich mich kümmern muss. Sehr oft sind das die Aufgabenkreise Vermögensangelegenheiten und Gesundheitssorge. Manchmal muss ich als Betreuer auch den Aufenthalt bestimmen. Es ist immer erforderlich alle wichtigen Angelegenheiten mit den Betreuten zu besprechen und entsprechend ihres Willens und ihres Lebensentwurfes Dinge zu organisieren und Entscheidungen zu treffen.
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Mir hilft dabei insbesondere meine ethnologische Ausbildung und meine Erfahrungen bei Feldforschungen in anderen Kulturkreisen. Über zehn Jahre habe ich mich mit soziale Strukturen und deren Bedeutungen in Tibet beschäftigt. Dies hat insbesondere mein Verständnis und Anerkennung von anderen, auch oftmals nicht der "Norm" von Mehrheitsgesellschaften entsprechender Lebensentwürfen geprägt. Ich habe gelernt Werte und gesellschaftliche Regeln auch immer wieder zu hinterfragen und die innere Logik von Gesellschaftsgruppen zu verstehen und wert zuschätzen.
Ich verstehe meine Aufgabe als Betreuerin daher darin, durch Beobachtung und Befragung den Lebenshintergrund meiner Betreuten zu verstehen und dann ihre Angelegenheiten so zu regeln, wie es ihrem Interesse entspricht und wie sie es tun könnten, wenn eine Betreuung nicht nötig wäre.

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